DE19816787A1 - Baustoff, insbesondere Bodenfliese - Google Patents

Baustoff, insbesondere Bodenfliese

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Abstract

Es wird ein Baustoff, insbesondere eine Bodenfliese, mit einer als Trägermaterial dienenden Grundplatte (2), einem auf der Grundplatte (2) aufgebrachten oder an dieser befestigten Objekt (4), einem sich an die Grundplatte (2) anschließenden Rahmen (3), der höher ist als der höchste Punkt P des Objektes (4), und einer den Rahmen (3) abdeckenden klaren Deckplatte (1) vorgeschlagen, wobei in dem aus Grundplatte (2), Rahmen (3) und Deckplatte (1) gebildeten abgeschlossenen Raum (6) eine in flüssiger Form eingebrachte und darin ausgehärtete Kunststoffmasse vorgesehen ist.

Description

Die Erfindung betrifft einen Baustoff, insbesondere eine Bodenflie­ se, in die ein Objekt, beispielsweise ein Kunstwerk, eingebracht ist, sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Baustoffes.
Seit jeher haben Künstler ihre Kunstwerke nicht nur auf eine Lein­ wand gebracht sondern auch Wände und Decken bemalt. Fresko, die auf feuchtem Kalkputz aufgebrachte Wandmalerei, ist bekannt. Auch Boden­ malereien wurden versucht, aber es gelang nicht, diese dauerhaft auf dem Boden aufzubringen, da zwangsläufig Abrieb eintritt, wenn Mensch oder Tier das Kunstwerk begehen.
In der DE 195 39 913 werden handgemalte Bilder mit einer Oberflä­ chenschutzschicht offenbart. Diese Schutzschicht wird gebildet durch eine dünne, flexible, glasklare Epoxydharzschicht, die auf die zu schützende Bildoberfläche aufgebracht wird. Durch diese Schicht können Wandbilder vor Verschmutzung geschützt werden. Im Gegensatz zu klaren Lacken reißt eine Epoxydharzschicht nicht, so daß ein dauerhafter Schutz gewährleistet werden kann.
Zum Schutz eines auf den Boden aufgebrachten Kunstwerkes ist eine solche Schicht jedoch nicht geeignet, da der Kunststoff weich ist und folglich auch einem Abrieb unterliegt.
Es sind von Künstlern geschaffene Teppiche bekannt geworden, die als Ersatz für eine Bodenmalerei dienen sollen, da sie gegen Betreten resistenter sind. Auch wurden Bodenfliesen bemalt und anschließend gebrannt, die dann als Fußboden Verwendung finden konnten. Mosaik­ arbeiten sind ebenfalls Ausdruck künstlerischen Schaffens, um ein gegen Abrieb beständiges im Boden angeordnetes Kunstwerk zu schaf­ fen.
Von dieser Problemstellung ausgehend soll ein Baustoff, insbesondere eine Bodenfliese geschaffen werden, die es gestattet, ein Kunstwerk dauerhaft begehbar anzuordnen.
Die Problemlösung erfolgt durch eine als Trägermaterial dienende Grundplatte, einem auf der Grundplatte aufgebrachten oder an dieser befestigten Objekt (Kunstwerk), einem sich an die Grundplatte an­ schließenden Rahmen, der höher ist als der höchste Punkt des Objek­ tes (Kunstwerk) und einer den Rahmen abdeckenden klaren Deckplatte, wobei in den aus Grundplatte, Rahmen und Deckplatte gebildeten abgeschlossenen Raum eine in flüssiger Form eingebrachte und darin ausgehärtete Kunststoffmasse vorgesehen ist.
Nach dem Aushärten ist der Baustoff von oben durchsichtig, so daß der Blick auf das Objekt frei ist. Die klare Deckplatte, die vor­ zugsweise aus Glas besteht, bildet eine hochabriebfeste Schicht. Durch die klebende Wirkung der Kunststoffmasse im Inneren der Fliese wird ein enorm belastungsfähiger Verbundwerkstoff geschaffen.
Der Rahmen weist vorzugsweise mindestens eine Einfüllöffnung für die flüssige Kunststoffmasse auf. Insbesondere vorteilhaft ist es, wenn zwei Einfüllöffnungen vorgesehen sind.
Wenn der Rahmen nach dem Aushärten der Kunststoffmasse entfernbar ist, können die Seitenränder des Baustoffes bearbeitet werden. Wenn auch die Grundplatte klar ist, ist das Objekt von beiden Seiten sichtbar. Der Baustoff kann dann beispielsweise als Tischplatte oder als Treppenstufe eingesetzt werden. Hierzu ist es insbesondere vorteilhaft, wenn auch der Rahmen klar, beispielsweise wie die Deckplatte und die Grundplatte aus Glas ausgebildet ist.
Die Kunststoffmasse kann ein Epoxydharz sein.
Um eine besonders ansprechende Gestaltung zu erhalten, ist es vor­ teilhaft, wenn die ausgehärtete Kunststoffmasse luftblasenfrei ist.
Ein Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Baustoffes ist durch folgende Schritte gekennzeichnet:
  • - auf eine Grundplatte wird ein Objekt (Kunstwerk) aufge­ bracht oder an ihr befestigt;
  • - mit der Grundplatte wird ein umlaufender Rahmen dichtend verbunden, der höher ist als der höchste Punkt des Objek­ tes;
  • - auf den Rahmen wird eine durchsichtige Deckplatte aufge­ legt und mit dem Rahmen dichtend verbunden;
  • - über mindestens eine im Rahmen vorgesehene Einfüllöffnung wird in den von Grundplatte, Rahmen und Deckplatte gebil­ deten Raum eine flüssige Kunststoffmasse eingefüllt, die in dem Raum durchsichtig aushärtet.
Grundplatte, Rahmen, und Deckplatte sind paßgenau zueinander ausge­ bildet, so daß ein ansprechendes Äußeres geschaffen wird. Der so gewonnene Baustoff kann als Bodenfliese, Tischplatte, Treppenstufe oder auch als Trennwand Verwendung finden. Werden die Abmessungen von Grundplatte, Rahmen und Deckplatte entsprechend gewählt, kann sogar ein Träger geschaffen werden, der eine hohe Festigkeit und Belastungsfähigkeit aufweist. Mit dem neuen Baustoff wird eine völlig neue Art der Gestaltungsmöglichkeit von Innenräumen möglich.
Wenn während des Einfüllens der Kunststoffmasse zumindest eine der Platten (Grundplatte oder Deckplatte) beheizt wird, wird die Visko­ sität der Masse im geschlossenen Raum herabgesetzt, so daß in ihr entstehende Luftblasen schnell aufsteigen können. Der Aushärteprozeß wird verlangsamt, so daß eine blasenfreie Aushärtung möglich ist.
Um einen rahmenlosen Baustoff zu erhalten, kann der Rahmen nach dem Aushärten der Kunststoffmasse entfernt werden.
Der der Erfindung zugrundeliegende Gedanke kann auch dazu benutzt werden, in den Hohlraum einer herkömmlichen Doppelverglasung flüssi­ ge Kunststoffmasse einzufüllen und glasklar aushärten zu lassen. Damit würde ein Baustoff geschaffen, der Eigenschaften von Sicher­ heitsglas aufweist, gegenüber herkömmlichen Sicherheitsglas aber wesentlich leichter und kostengünstiger ist.
Bei bereits eingebauten Fenstern könnte mit Hilfe eines Zusatzrah­ mens eine zweite Glasscheibe in beliebigem Abstand zur bestehenden Scheibe montiert werden. Nach Einfüllen und Aushärten der Kunst­ stoffmasse ist dann praktisch ein nachrüstbares Sicherheitsglas geschaffen worden, wodurch Einfamilienhäuser nachträglich kostengün­ stig abgesichert werden könnten.
Mit Hilfe einer Zeichnung soll ein Ausführungsbeispiel der Erfindung nachfolgend näher erläutert werden. Es zeigt nicht maßstabgetreu:
Fig. 1 den Querschnitt durch eine Bodenfliese oder dgl.;
Fig. 2 den Schnitt entlang der Linie II-II nach Fig. 1.
Die Bodenplatte, Tischplatte oder Treppenstufe besteht aus einer Grundplatte 2, dem rundum auf die Grundplatte 2 dichtend aufgelegten Rahmen 3, dem Objekt 4, das Kunstwerk also, das entweder direkt auf die Grundplatte 2 aufgebracht (aufgemalt) oder an ihr befestigt ist, sowie der Deckplatte 1. Die Deckplatte 1, die Grundplatte 2 und der Rahmen 3 können glasklar ausgebildet sein. Um das im Inneren einge­ schlossene Objekt 4 sichtbar zu machen, muß zumindest die Deckplatte 1 durchsichtig ausgebildet sein.
Nachdem Grundplatte 2, Rahmen 3 und Deckplatte 1 miteinander dich­ tend verbunden wurden, wird über die im Rahmen 3 vorgesehenen Ein­ füllöffnungen 5 eine flüssige Kunststoffmasse, vorzugsweise Epoxyd­ harz mit niedriger Viskosität eingefüllt. Luftblasen steigen in der Kunststoffmasse auf und entweichen entweder durch die Einfüllöff­ nungen 5, wenn diese groß genug ausgebildet sind oder über extra vorgesehene, hier nicht näher dargestellte Entlüftungsbohrungen. Nach Aushärten des Kunststoffes im Raum 6 wird ein belastungsfähiger Verbundwerkstoff erhalten, der das Objekt 4 sicher trägt. Die Deck­ platte 1 ist entsprechend abriebfest ausgebildet. Wie Fig. 1 zeigt, ist der Rahmen 3 etwas höher als der höchste Punkt P des Objektes 4 um ein sicheres Einschließen des Objektes 4 in dem Raum 6 zu gewähr­ leisten. Je höher der Rahmen 3 und/oder je stärker die Platten 1, 2 ausgebildet sind, um so stabiler wird der Baustoff. Bei entsprechen­ der Ausgestaltung kann er nicht nur als Bodenfliese, sondern bei­ spielsweise auch als Treppenstufe, Tischplatte oder Träger Verwen­ dung finden.
Bezugszeichenliste
1
Deckplatte
2
Grundplatte
3
Rahmen
4
Objekt/Kunstwerk
5
Einfüllöffnung
6
Raum
Phöchster Punkt

Claims (12)

1. Baustoff, insbesondere Bodenfliese, mit einer als Trägermateri­ al dienenden Grundplatte (2), einem auf der Grundplatte (2) aufgebrachten oder an dieser befestigten Objekt (4), einem sich an die Grundplatte (2) anschließenden Rahmen (3), der höher ist als der höchste Punkt P des Objektes (4), und einer den Rahmen (3) abdeckenden klaren Deckplatte (1), wobei in dem aus Grund­ platte (2), Rahmen (3) und Deckplatte (1) gebildeten Raum (6) eine in flüssiger Form eingebrachte und darin ausgehärtete Kunststoffmasse vorgesehen ist.
2. Baustoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rah­ men (3) mindestens eine Einfüllöffnung (5) für die flüssige Kunststoffmasse aufweist.
3. Baustoff nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Rah­ men (3) zwei Einfüllöffnungen (5) aufweist.
4. Baustoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rah­ men (3) nach dem Aushärten der Kunststoffmasse entfernbar ist.
5. Baustoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (2) klar ist,
6. Baustoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Deck­ platte (1) aus Glas ist.
7. Baustoff nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (2) aus Glas ist.
8. Baustoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffmasse ein Epoxydharz ist.
9. Baustoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die aus­ gehärtete Kunststoffmasse luftblasenfrei ist.
10. Verfahren zur Herstellung eines Baustoffes, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
  • 1. auf einer Grundplatte (2) wird ein Objekt (4) aufgebracht oder an ihr befestigt;
  • 2. mit der Grundplatte (2) wird ein umlaufender Rahmen (3) dichtend verbunden, der höher ist als der höchste Punkt P des Objektes (4);
  • 3. auf den Rahmen (3) wird eine durchsichtige Deckplatte (1) aufgelegt und mit dem Rahmen (3) dichtend verbunden;
  • 4. über mindestens eine im Rahmen (3) vorgesehene Einfüllöff­ nung (5) wird in den von Grundplatte (2), Rahmen (3) und Deckplatte (1) gebildeten Raum (6) eine flüssige Kunst­ stoffmasse eingefüllt, die in dem Raum (6) durchsichtig aushärtet.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß während des Einfüllens der Kunststoffmasse zumindest eine der Platten [Grundplatte (2), Deckplatte (1)] beheizt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (3) nach dem Aushärten der Kunststoffmasse entfernt wird.
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