DE4321962A1 - Vorrichtung zum Erfassen von Geschirr- und Besteckteilen - Google Patents

Vorrichtung zum Erfassen von Geschirr- und Besteckteilen

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Herbert Knust
Udo Baumann
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    • G07CHECKING-DEVICES
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    • G07G1/00Cash registers
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    • GPHYSICS
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    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Erfassen von Geschirr- und Besteckteilen. Sie ist besonders geeignet zur Anwendung in Bereichen, in denen die Ausgabe und Abrechnung von Speisen und Getränken sowie die Rückgabe von gebrauchtem Geschirr und Besteck so weit wie möglich automa­ tisiert werden soll, z. B. in Selbstbedienungsrestaurants und Kantinen.
Der übliche Ablauf in solchen Betrieben erfolgt in der Weise, daß der Gast z. B. Teller mit vorbereiteten Gerichten und Glä­ ser oder Tassen mit Getränken auf einem Tablett zusammen­ stellt, daß ein Kassierer die Einzelpreise in eine Kasse ein­ gibt und den Gesamtbetrag kassiert, und daß nach dem Verzehr das Geschirr und Besteck vom Gast oder einer Hilfskraft an einer Abgabestelle abgegeben und von dort einer Spülmaschine zugeführt wird.
Einer Automatisierung dieser Vorgänge, insbesondere des Kas­ sierens, steht entgegen, daß die Geschirrteile umlaufen und mit wechselnden Speisen und Getränken gefüllt werden, die un­ terschiedliche Preise haben. Eine maschinenlesbare Codierung der Speisen und Getränke selbst scheidet aber von vornherein aus.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, durch die es ermöglicht wird, sowohl die Art von Geschirr- und Besteckteilen als auch den Inhalt von Geschirrteilen maschinell zu erfassen und ggfs. auszuwerten.
Die Aufgabe wird verfahrensmäßig dadurch gelöst, daß die Geschirr- und Besteckteile mit einer maschinenlesbaren Codie­ rung versehen werden, die die Art des jeweiligen Teils be­ zeichnet, und daß die Geschirrteile ferner mit einer den In­ halt bezeichnenden Codierung versehen werden, die zur Abrech­ nung maschinell gelesen wird. Bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, daß die Geschirr- bzw. Besteck­ teile eine maschinell lesbare Codierung tragen und daß minde­ stens eine Lesevorrichtung zum lesen der Codierung vorgesehen ist.
Die Codierung ist vorzugsweise in einem schreib- und lesbaren Elektronik-Speicherchip enthalten, der z. B. an der Unterseite der Geschirrteile angeordnet ist. Zum Lesen und zum Ändern der Codierung ist eine kombinierte Lese- und Schreib­ vorrichtung in Form einer Antennenschleife für modulierte elektromagnetische Wellen vorgesehen.
Die Codierung der Geschirr- und Besteckteile weist einen fe­ sten Code auf, der die Art des Geschirr- bzw. Besteckteils angibt und den für das jeweilige Teil richtigen Spülvorgang auswählt. Die Geschirrteile enthalten darüber hinaus noch einen veränderlichen Code, der von der Schreibvorrichtung entsprechend dem Inhalt eingegeben und an der Kasse abgelesen wird.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 4 und 6 bis 25.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbei­ spiels und der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 schematisch eine Anordnung zum Codieren von Geschirr­ teilen,
Fig. 2 schematisch eine Anordnung zum Lesen der Codierungen und zum Abrechnen von gefüllten Geschirrteilen.
In Fig. 1 bezeichnet die Bezugsziffer 1 ein Geschirrteil in Form eines Tellers. An dessen Unterseite ist ein Elektronik­ chip 2 in lebensmittelechtem, wasserdichtem und wärmebestän­ digem Silicon-Gießharz eingebettet. Bei dem Chip handelt es sich um einen schreib- und lesbaren Speicherbereich von min­ destens 65 Bit, der über Antennenkopplung mit Hilfe modulier­ ter, elektromagnetischer Wellen gelesen und geschrieben wer­ den kann. Er hat beispielsweise einen Durchmesser von etwa 20 mm und eine Dicke von 4 bis 6 mm. Derartige Chips und die zu­ gehörigen elektronischen Bauteile sind bekannt.
Der Chip 2 enthält eine 4stellige Vorcodierung zur Sortenken­ nung des Geschirrteils. Diese Codierung ist unveränderlich und dient zum sortengerechten Spülen des Teils in Abhängig­ keit von dessen Größe, Form und Material. Ferner werden die Geschirr- und Besteckteile aufgrund der Vorcodierung nach dem Spülen sortiert und wieder bereitgestellt.
Anstelle der Ausstattung jedes einzelnen Besteckteils mit ei­ nem Elektronikchip können auch Behälter in Form von Körben oder Hüllen vorgesehen sein, die einen Elektronik-Chip tragen und zur Aufnahme von Besteck-Sets dienen.
Der Teller 1 wird an der Abgabetheke auf eine Auflage 3 ge­ stellt und gefüllt. Unter der Auflage befindet sich ein Co­ dierer in Form einer Antennenschleife mit einer Flächen­ abmessung von etwa 200 × 200 mm und einer Dicke von etwa 3 mm. Die erforderlichen elektronischen Bauteile sind in einem Kastencodierer 5 enthalten, der in der Nähe der Antennen­ schleife angeordnet und mit dieser verbunden ist. Über den Codierer wird eine weitere 4stellige Produktkennung in den Elektronikchip 2 eingegeben.
An der Speisen- und Getränkeausgabe wird jedes Nahrungsmittel oder jede Gerichtkomponente sowie jedes Getränk auf die vor­ codierten Geschirrteile abgefüllt und ausgegeben. Beim Abfül­ len oder beim Ausgeben wird das Geschirrteil mit dem Elektro­ nikchip über die Antennenschleife 4 geführt, wobei die Pro­ duktcodierung erfolgt, d. h. der Elektronikchip erhält die weitere 4stellige Produktkennung, die den Wert der auf dem Teller befindlichen Speisen wiedergibt.
Der Kunde nimmt die codierten Geschirrteile, z. B. Teller und Gläser, entgegen und stellt sie auf einem Tablett 14 oder in einem Korb ab und bringt dieses zu der in Fig. 2 gezeigten Abrechnungsstelle. Hier wird das Tablett 14 mit den Geschirr­ teilen 13 über drei versetzte Antennenschleifen 16 geführt, die sich unter dem Kassentisch 15 befinden.
Über die Antennenschleifen 16 wird jedes auf dem Tablett 14 befindliche Geschirrteil 13 und dessen Inhalt über die Pro­ duktcodierung identifiziert. Auf einem in Sichthöhe ange­ brachten Bildschirm 11 werden nacheinander die ausgewählten Speisen und Getränke sowie die zugehörigen Preise angezeigt. Ferner erfolgt eine Addition und Anzeige des Endpreises.
Das Kassieren kann durch eine Person oder ebenfalls auto­ matisch erfolgen. Für letzteren Fall ist ein Kassenautomat 12 vorgesehen, der mit Einsteckschlitzen für Guthabenkarten auf Magnetkartenbasis oder für Kreditkarten versehen ist und/oder als Bargeldautomat ausgebildet sein kann.
Nach dem Bezahlen aller auf dem Tablett 14 befindlichen Ge­ schirrteile 13 erfolgt eine Freigabeanzeige auf dem Bild­ schirm 11. Sollte ein Geschirrteil nicht freigegeben sein, so ertönt beim Weitertransportieren des Tabletts ein akustisches Signal.
Die gebrauchten Geschirrteile werden auf einer Ablage depo­ niert und einer Spülküche zugeführt.
Bei Großanlagen können die verschiedenen Geschirrteile auf­ grund der Vorcodierung in den Elektronikchips automatisch den entsprechenden Spülbändern der Spülmaschine zugeordnet wer­ den. Die Maschine wird dann in der Temperaturführung und der Dosierungssteuerung der Spülmittel automatisch auf das auf dem Spülband befindliche Geschirrteil eingestellt. Für Gläser und Besteckteile kann damit zusätzlich in der Nachspülzone automatisch demineralisiertes Wasser abgerufen werden.
Nach Verlassen der Spülmaschine können die unterschiedlichen Geschirrteile durch ihre Codierung die an der Geschirrausgabe befindlichen Geschirrspender, die zugfederbelastet arbeiten, automatisch auf die richtige Federbelastung einstellen.
Anstelle des Elektronikchips können die Geschirr- und Be­ steckteile einen Codeträger aus einem magnetisierbaren Mate­ rial, insbesondere in Form eines Magnetstreifens aufweisen, oder es kann ein optisch lesbarer Streifencode vorgesehen werden. Die Lese- und Schreibvorrichtung muß dann dement­ sprechend angepaßt sein.

Claims (25)

1. Verfahren zum Kennzeichnen und Erfassen von Geschirr­ und/oder Besteckteilen u. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß die Geschirr- und Besteckteile (1, 13) mit einer maschinenlesbaren Codierung versehen werden, die die Art des jeweiligen Teils bezeichnet, und daß die Ge­ schirrteile ferner mit einer den Inhalt bezeichnenden Codierung versehen werden, die zur Abrechnung maschi­ nell gelesen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der gelesene Wert angezeigt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß der gelesene Wert an einen Kassenautomaten (12) übertragen wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die die Art des Geschirr- bzw. Be­ steckteils (1, 13) bezeichnende Codierung eine Spül­ maschine steuert.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die die Art des Geschirr- bzw. Be­ steckteils bezeichnende Codierung einen Geschirrspender steuert.
6. Vorrichtung zum Kennzeichnen und Erfassen von Geschirr­ und/oder Besteckteilen u. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß die Geschirr- bzw. Besteckteile (1, 13) eine ma­ schinell lesbare Codierung tragen und daß mindestens eine Lesevorrichtung (4, 16) zum Lesen der Codierung vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Codierung an der Unterseite der Geschirrteile (1, 13) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Codierung für die Besteckteile an Besteckbehäl­ tern angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Codierung eine magnetische Codierung auf einem magnetisierbaren Code­ träger ist.
10. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Lesevor­ richtung (16) mit einer Schreib- bzw. Eingabevorrich­ tung zum Ändern der Codierung gekoppelt ist.
11. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 8 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Codierung in einem Elektronikchip (2) enthalten ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektronikchip (2) ein schreib- und lesbarer Speicherchip ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektronikchip (2) mindestens ein 64-bit-Spei­ cherchip ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektronikchip (2) in lebens­ mittelechtem, wasserdichtem und wärmebeständigem Sili­ con-Gießharz eingebettet ist.
15. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Schreib- und Lese­ vorrichtung eine Antennenschleife (4, 16) für modu­ lierte elektromagnetische Wellen aufweist.
16. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Codierung der Geschirrteile (1, 13) einen unveränderlichen Code für die Art des Geschirrteils und einen veränderlichen Code für das auf bzw. in dem Geschirrteil befindliche Gut aufweist.
17. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 7 und 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Antennen­ schleife bzw. -schleifen (4) unterhalb von Auflageflä­ chen (3) für die Geschirr- und Besteckteile (1) ange­ ordnet sind.
18. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 7 und 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Schreib- und Lesevorrichtung (4, 5) an einer Auflage­ fläche (3) angeordnet ist, die zur Aufnahme gefüllter Geschirrteile (1) bzw. zum Füllen von Geschirrteilen dient.
19. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 7 und 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Lesevorrichtung (6) an einer Auflagefläche (5) angeord­ net ist, bei der eine Abrechnung entnommener Speisen und Getränke erfolgt.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Lesevorrichtung (16) mit einer Preisanzeige (11) verbunden ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Lesevorrichtung (16) mit einem Kas­ senautomaten (12) verbunden ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Kassenautomat (12) einen Magnetkartenleser auf­ weist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 22, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Kassenautomat (12) zur Annahme von Bargeld ausgebildet ist.
24. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 und 10 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Lesevorrichtung an einer Auflagefläche angeordnet ist, bei der die Abgabe von Geschirr- und Besteckteilen er­ folgt.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Lesevorrichtung mit der Steuerung wenigstens einer Spülmaschine verbunden ist.
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